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Version FG 1.4
Im grenzüberschreitenden Geschäft für Kunden mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
(wirksam ab 25.03.2015)
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Bank – Bigbank AS;
Kunde – die Person, die den vorliegenden Festgeldvertrag mit der Bank abgeschlossen hat;
Vertrag – der vorliegende Festgeldvertrag, darunter dessen Haupt- und allgemeine Bedingungen einschließlich der Änderungen und Anhänge;
Festgeldbetrag – der durch den Kunden zu den vertraglich bestimmten Bedingungen angelegte Geldbetrag;
Zinsen – die dem Kunden durch die Bank für die Anlage des Festgeldbetrages gezahlte Vergütung. Die Verzinsung kann einfach oder kapitalisiert erfolgen. Die Zinsen werden für den Berechnungszeitraum (Monat, Jahr oder für die gesamte Laufzeit), so wie in den Hauptbedingungen des Vertrages festgelegt, kalkuliert;
Festgeldlaufzeit – der Zeitraum, während dessen der Festgeldbetrag bei der Bank angelegt ist. Im Falle der Vertragsverlängerung besteht der Festgeldzeitraum des Festgeldbetrages aus mehreren Festgeldlaufzeiten, wobei als die im Vertrag genannte Festgeldlaufzeit die letzte, noch nicht abgelaufene Festgeldlaufzeit anzusehen ist;
Zinssatz der Verlängerung – der Zinssatz, der am Stichtag der Festgeldlaufzeit für das Festgeld des jeweiligen Festgeldbetrages, der Festgeldlaufzeit, der Häufigkeit der Zinszahlungen, der Art der Verzinsung und der Festgeldwährung gilt und der auf der Homepage der Bank veröffentlicht ist;
Telefonkennwort – ein durch den Kunden gewähltes Passwort. Nach der ordnungsgemäßen Vorlage des Telefonkennwortes betrachtet die Bank die Identität des Kunden bei der Ausführung aller Arbeitsabläufe in Bezug auf die Bedienung des Kunden, einschließlich des Empfangs von Informationen und vorgelegten Anträgen des Kunden sowie des Antwortens von Anfragen als beglaubigt.
Sicherheitsfragen – Fragen, die von der Bank gestellt werden; basierend auf der Richtigkeit der Antworten erkennt die Bank den Kunden als authentifiziert an und ist rechtens in der Position, Informationen über den Vertrag mitzuteilen.
2. ANLAGE DES FESTGELDES
2.1. Zur Anlage des Festgeldes schließt der Kunde mit der Bank einen Vertrag ab und überweist bis zum in den Hauptbedingungen des Vertrages vorgesehenen Stichtag den Festgeldbetrag auf das in den Hauptbedingungen des Vertrages festgelegtes Konto der Bank, wobei die mit der Überweisung des Festgeldbetrages verbundenen Kosten (inkl. der Gebühren für die Überweisung und die Konvertierung der Währung) vom Kunden getragen werden.
2.2. Das Festgeld wird angelegt und die Festgeldlaufzeit beginnt an dem Tag, an dem der Festgeldbetrag auf dem Konto der Bank eingeht, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrages.
2.3. Auf der Zahlungsanweisung des Kunden müssen sein Name sowie die in den Hauptbedingungen des Vertrages vorgesehene Vertragsnummer angeführt sein.
2.4. Falls der Festgeldbetrag nicht gemäß den in den Haupt- und/oder allgemeinen Bedingungen des Vertrages vorgesehenen Anforderungen eingeht, hat die Bank das Recht, die Annahme des Geldes zu verweigern. In diesem Fall erstattet die Bank das vom Kunden erhaltene Geld innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt zurück und der Vertrag gilt als aufgelöst. Die Bank hat das Recht, von dem zu erstattenden Betrag die mit der Rückerstattung des Geldes verbundenen Kosten (z. B. Überweisungs- und Konvertierungskosten) einzubehalten. Für die Zeit, während der der nicht ordnungsgemäß eingegangene Betrag sich auf dem Verrechnungskonto der Bank befindet, werden dem Kunden keine Zinsen gezahlt.
2.5. Die Bank wird einen den Festgeldbetrag übersteigenden Betrag oder einen grundlos überwiesenen Betrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt an den Kunden zurück erstatten, wenn der Betrag mehr als fünf (5) Euro beträgt. Wenn der den Festgeldbetrag übersteigende Betrag fünf (5) Euro oder weniger beträgt, wird der Mehrbetrag von der Bank spätestens bei Beendigung aller vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Bank rückerstattet. Für das Einlegen des den Festgeldbetrag übersteigenden Betrags werden dem Kunden keine Zinsen berechnet. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückerstattung des Geldes (z. B. Überweisungsgebühren) gehen zu Lasten des Kunden. Die Bank ist berechtigt, den entsprechenden Betrag vom Rückerstattungsbetrag einzubehalten.
3. BERECHNUNG DER ZINSEN
3.1. Die Bank zahlt dem Kunden für das Festgeld Zinsen entsprechend dem Zinssatz, der Art der Verzinsung und der Häufigkeit der Zinszahlungen, so wie dies in den Hauptbedingungen des Vertrages bestimmt wird.
3.2. Falls die in den Hauptbedingungen vereinbarte Verzinsungsart die einfache Verzinsung ist, werden die Zinsen nur für den Festgeldbetrag kalkuliert und am Ende der Festgeldlaufzeit an den Kunden bezahlt. Falls die in den Hauptbedingungen vereinbarte Verzinsungsart die kapitalisierte Verzinsung ist, werden die erworbenen Zinsen für die vorangegangene Zinsenkalkulation zum Festgeldbetrag addiert. Während des darauf folgenden Kalkulationszeitraums werden auch Zinsen für den während der vorangegangenen Kalkulationsperiode erworbenen Zinsertrag kalkuliert.
3.3. Die Berechnung der Zinsen beginnt am Folgetag nach dem Eingang des Festgeldbetrages bei der Bank. Die Berechnung endet am letzten Tag (einschließlich) der Festgeldlaufzeit.
3.4. Die Bank geht bei der Berechnung der Zinsen von einem Jahr mit dreihundertsechzig (360) Tagen und von einem Monat mit dreißig (30) Tagen aus.
4. VERLÄNGERUNG DES VERTRAGES
4.1. Beim Vertragsabschluss sowie während der Festgeldlaufzeit, jedoch nicht später als sieben (7) Tage vor der Fälligkeit des Vertrages, hat der Kunde das Recht, einen Antrag auf eine automatische Verlängerung des Vertrages zu stellen, auf dessen Grundlage die Bank den Vertrag mit dem am Stichtag der Festgeldlaufzeit gültigen Zinssatz der Verlängerung für Festgeldverträge mit dem jeweiligen Festgeldbetrag, der Festgeldlaufzeit, der Häufigkeit der Zinszahlungen, der Art der Verzinsung sowie der Festgeldwährung, der auf der Homepage der Bank bekanntgegeben ist, und mit derselben Laufzeit (d. h. mit einer Laufzeit, deren Dauer von dem im Vertrag festgelegten Datum der Überweisung des Festgeldbetrages bis zum Stichtag der Festgeldlaufzeit gerechnet wird) prolongiert. Die Laufzeit für die Verlängerung des Festgeldvertrages wird für einen Vertrag mit jährlichen Zinsauszahlungen in vollen Jahren, für einen sonstigen Vertrag in vollen Monaten berechnet. Die neue Festgeldlaufzeit beginnt am Folgetag nach dem Stichtag der vorangegangenen Festgeldlaufzeit.
4.2. Der Kunde hat das Recht, die automatische Verlängerung des Vertrages abzulehnen, wenn er der Bank die Ablehnung mindestens sieben (7) Tage vor dem Ende der Festgeldlaufzeit mitgeteilt hat. Der Kunde hat auch das Recht, bei der Bank einen Antrag auf die Rücknahme der Ablehnung der automatischen Vertragsverlängerung zu stellen, und zwar innerhalb der Festgeldlaufzeit, aber nicht später als sieben (7) Tage vor dem Ablauf der Festgeldlaufzeit.
4.3. Falls die Bank die Zinssätze der Festgelder innerhalb von sieben (7) Tagen vor dem Ende der Festgeldlaufzeit ändert, hat der Kunde das Recht, innerhalb von sieben (7) Tagen ab der Einführung der neuen Zinssätze auf die automatische Verlängerung des Vertrages zu verzichten. In diesem Fall überweist die Bank dem Kunden die bei Ablauf des Vertrages fälligen Beträge innerhalb von drei (3) Banktagen ab Erhalt des jeweiligen Antrags, jedoch nicht vor dem Endstichtag der Festgeldlaufzeit. Unabhängig davon, ob der Antrag auf Verzicht der automatischen Verlängerung der Bank vor oder nach der Fälligkeit der Festgeldlaufzeit vorgelegt wird, gilt der Vertrag am Fälligkeitsdatum als abgelaufen und der Kunde ist nicht berechtigt für die Tage, die die Festgeldlaufzeit überschreiten, Zinsen zu erhalten.
4.4. Die Bank hat das Recht, die automatische Verlängerung des Vertrages nach dessen ursprünglichen Ablaufdatum abzulehnen. Nach Ablehnung durch die Bank endet der Vertrag zu den in den Ziffern 6.1. bis 6.2. und im Kapitel 7 vorgesehenen Bedingungen. Die Bank ist nicht verpflichtet, den Kunden von einer Ablehnung vorher in Kenntnis zu setzen.
5. ÄNDERUNG DES VERTRAGES
5.1. Die Hauptbedingungen des Vertrages können nur mit einer Einwilligung geändert werden, die zwischen der Bank und dem Kunden in elektronischer Form beim Online-Banking der Bank oder schriftlich abgeschlossen wird. Eine etwaige Korrespondenz mit den Unterschriften der Parteien hat auf den Vertrag keine Änderungswirkung; ebenfalls gilt weder Schweigen noch Untätigkeit als Zustimmung zum Vorschlag der anderen Partei. Als Ausnahmen dieser Regelung gelten das Telefonkennwort, die Entscheidung bezüglich der automatischen Verlängerung und das Referenzkonto für die vertraglichen Auszahlungen, die mit einem, nur vom Kunden unterfertigten Antrag einseitig verändert werden können.
5.2. Die Bank hat das Recht, die Allgemeinen Vertragsbedingungen nach den, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank vorgesehenen, Regeln zu ändern.
6. ABLAUF DES VERTRAGES
6.1. Der Vertrag endet am letzten Tag der Festgeldlaufzeit, vorausgesetzt, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
6.2. Bei Ablauf des Vertrages erstattet die Bank am letzten Tag der Festgeldlaufzeit den Festgeldbetrag an den Kunden zurück und zahlt die bis zu diesem Moment berechneten, jedoch nicht ausgezahlten Zinsen. Alle anfallenden Steuern in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland werden nicht von der Bigbank AS automatisch abgeführt, sondern liegen im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen.
6.3. Der Kunde hat Recht auf eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zu beantragen, indem er einen begründeten Antrag in einer Form stellt, die in schriftlicher Form wiedergegeben werden kann. Die Bank wird den Antrag des Kunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Erhalt bearbeiten. Die Bank hat das Recht aber nicht die Pflicht, dem Antrag zu entsprechen. Die Bank braucht eine Ablehnung des Antrages nicht zu rechtfertigen. Sollte die Bank dem Antrag des Kunden zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages entsprechen, ist der Kunde zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von zwei Prozent (2%) vom Festgeldbetrag für die vorzeitige Auflösung des Vertrages verpflichtet. Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, bezahlt die Bank dem Kunden keine Zinsen für die laufende Festgeldlaufzeit. Die Bank wird einen Betrag einbehalten, der den bereits an den Kunden ausbezahlten Zinsen während der laufenden Festgeldlaufzeit entspricht, sowie eine Bearbeitungsgebühr für die vorzeitige Auflösung des Vertrages. Der Betrag wird von dem zur Überweisung auf das Konto des Kunden vorgesehenen Festgeldbetrag einbehalten. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages wird die Bank entsprechend der vorliegenden Klausel für die Überprüfung des Kundenantrages den erforderlichen Betrag innerhalb der vorgesehenen Periode auf das Konto des Kunden überweisen. Im Zuge dessen wird der Kunde über die Erfüllung des Antrages informiert.
6.4. Der Kunde hat das Recht vom Fernabsatzvertrag (d. h. einem per E-Mail oder über das Online-Banking abgeschlossenen Vertrag) innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen und durch Einreichen einer entsprechenden Erklärung an die Bank über das Online-Banking der Bank (das Vorhandensein einer von der Bank akzeptierten Identifikationsmöglichkeit vorausgesetzt) oder in schriftlich reproduzierbarer Form an die in den Hauptbedingungen des Vertrages angegebene Adresse zurückzutreten. Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag muss den Namen und die persönliche KundenID, den Antrag auf Rücktritt vom Vertrag und das Datum der Erklärung beinhalten. Hat die Bank den vertraglich vereinbarten Festgeldbetrag zum Zeitpunkt des Rücktritts erhalten, so hat die Bank den Festgeldbetrag dem Kunden spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag zurückzuerstatten. Durch Umsetzung des Rechts vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kunde kein Recht, Zinsen für die Periode zu fordern, während der der Festgeldbetrag von der Bank genutzt wurde.
7. VERTRAGLICHE AUSZAHLUNGEN
7.1. Die mit dem Vertag verbundenen Zahlungen erledigt die Bank während der Frist und nach den Regeln, wie in den Haupt- und/oder allgemeinen Bedingungen des Vertrages vorgesehen, wobei die Verpflichtung der Bank ab dem Moment als erfüllt gilt, sobald das der Bank gehörende Konto in Höhe des jeweiligen Betrages belastet worden ist. Die Bank haftet nicht für Verzögerungen, die unabhängig von der Bank beim Eingang der zur Überweisung angewiesenen Beträge auf dem Konto des Kunden bei einer anderen Bank entstehen können. Falls der zur Ausführung der mit dem Vertrag verbundenen Zahlung vorgesehene Tag kein Banktag ist, wird die Zahlung am ersten Banktag nach diesem Tag ausgeführt.
7.2. Die Bank leistet die vertraglichen Zahlungen ausschließlich auf die in den Hauptbedingungen des Vertrages genannten persönlichen Referenzkonten des Kunden. Die Bank hat das Recht, die mit dem Vertrag verbundenen Zahlungen auf das persönliche Referenzkonto des Kunden auch dann zu leisten, wenn die sich aus dem Festgeldvertrag ergebenden Rechte und/oder Pflichten des Kunden aufgrund eines zwischen dem Kunden und einer dritten Person abgeschlossenen Vertrages auf eine dritte Person übergegangen sind und dies der Bank vom Kunden angezeigt wurde.
8. ZUSTIMMUNG ZUR BEARBEITUNG DER PERSÖNLICHEN DATEN
8.1. Hiermit erteilt der Kunde der Bank die Zustimmung zur Bearbeitung seiner persönlichen Daten zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank genannten Zwecken, im Umfang und nach den in diesen Bedingungen vorgesehenen Regeln.
8.2. Der Kunde bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank vor der Schließung dieses Vertrages eingesehen hat und sich dadurch seiner Rechte im Zusammenhang mit der Bearbeitung der persönlichen Daten durch die Bank bewusst ist. Der Kunde bestätigt, dass er vorvertragliche Informationen erhalten hat, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Auf den Vertrag wird das estnische Recht angewandt, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, über die auf dem Wege der gegenseitigen Verhandlungen zu keiner Einigung gelangt wird, werden vor Gericht der Republik Estland nach dem eingetragenen Geschäftssitz der Bank beigelegt. Im Falle eines über ein Telekommunikationsmittel (Internet, E-Mail, Telefon, Fax, Brief) abgeschlossenen Vertrages wird die Streitigkeit vor einem Gericht nach dem Wohnsitz des Kunden oder nach Wahl des Kunden vor einem Gericht nach dem Geschäftssitz der Bank gelöst.
9.2. In den vertraglich nicht geregelten Fällen gehen die Parteien von den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank aus (zugänglich auf der Homepage der Bank).
9.3. Bei der Schließung des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank eingesehen hat, diesen zustimmt und sich zu deren Erfüllung verpflichtet.
9.4. Die Einlagen aller Kunden werden nach EU Richtlinie 1994/19/EC (ergänzt durch die Richtlinie 2009/14/EC) durch den Einlagensicherungsfonds “Tagatisfond” garantiert. Informationen über die Garantiebedingungen sind auf der offiziellen Homepage von “Tagatisfond” erhältlich: http://www.tf.ee. Garantiebedingungen sind durch das Einlagensicherungsgesetz vorgesehen. Auf Verlangen wird die Bank dem Kunden weitere Informationen zur Verfügung stellen.
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